Leitgedanken für die erzieherische und pädagogische Arbeit an der Conradin-Kreutzer-Schule

 

 

Darauf legen wir Wert:

 

Wir verstehen unsere Schule als eine Gemeinschaft von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Um ein harmonisches Zusammenleben und -arbeiten zu ermöglichen, ist ein respektvoller Umgang mit jedem notwendig. Die Rücksicht aufeinander und die gegenseitige Hilfe gelten dabei als selbstverständlich, so dass sich jeder in dieser Gemeinschaft wohlfühlen kann. Jeder ist für sich selbst, aber auch für den anderen verantwortlich.

 

Leitsatz: Wir achten auf ein positives Schulklima. Die Atmosphäre an der Schule ist uns wichtig. Alle am Schulalltag Beteiligten sollen angstfrei und unbelastet in die Schule kommen können.

 

 

Regeln für das Zusammenleben an unserer Schule:

  • Es ist selbstverständlich, dass wir höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen.
  • Behandle deine Mitmenschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest.
  • Jeder darf und soll seine Meinung in angemessener Art und Weise äußern dürfen.
  • Das Eigentum anderer muss respektiert werden.

 

Für den Unterricht gelten folgende Grundregeln:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Jeder muss die Rechte des anderen achten.

Darüber hinaus werden zu Beginn jedes Schuljahres in den Klassen eigene Klassenregeln mit dem/der Klassenlehrer/in erarbeitet. Grundlage für die Klassenregeln sind die Leitgedanken unserer Schule.

 

Mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen muss rechnen, wer das friedliche Miteinander stört und sich nicht an die Regeln hält. Dem Fehlverhalten kann durch persönliche Wiedergutmachung oder mit Hilfe der Mediation entgegengewirkt werden.

 

Gründe für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können sein:

  • Verstoß gegen die aufgestellten Klassen- bzw. Schulregeln
  • unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit
  • unentschuldigtes Fehlen
  • Rauchen, Konsum von Alkohol und anderen Drogen auf dem Schulgelände, sowie deren Beschaffung und Weitergabe
  • gewalttätige Übergriffe auf Personen und deren Eigentum
  • Diebstahl
  • Ausübung von seelischem Druck (z.B. Erpressung, sexuelle Belästigung ...)
  • Benutzung und Mißbrauch eines Handys während der Unterrichtszeit
  • das Mitführen von Waffen

 

Auf der Grundlage von § 90 Schulgesetz können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Strafarbeiten, Nachsitzen und Klassenbucheinträge
  • Arbeitseinsatz für die Schulgemeinschaft
  • freiwillige Teilnahme an einem sozialen Training
  • zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht bzw. Schulausschluss
  • Strafanzeige bei der Polizei